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LG Bonn, 23.11.2005 - 16 O 70/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die bis zur Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geltenden 30-jährigen Verjährungsfrist gilt für gesellschaftsrechtliche Einlageforderungen fort; Fortgeltung der bis zur Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geltenden 30-jährigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 23.11.2005 - 16 O 70/04
- OLG Köln, 11.01.2007 - 18 U 232/05
- BGH, 02.06.2008 - II ZA 1/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - …
Auszug aus LG Bonn, 23.11.2005 - 16 O 70/04
Der Beklagte zu 2), der für die Einzahlungen auf die Stammeinlagen die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. dazu nur BGH NJW 1992, 2698;… Baumbach/Hueck, Kom. zum GmbHG, Rdnr. 8 zu § 19) hat nicht hinreichend substantiiert dargetan, dass über die von dem Kläger bei seiner Berechnung der Klageforderung zugrunde gelegten Zahlungen hinaus weitere Einlageleistungen erbracht worden sind.
- OLG Köln, 11.01.2007 - 18 U 232/05
Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme des Gesellschafters einer in Insolvenz …
Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 23.11.2005 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 16 O 70/04 - wird zurückgewiesen.das am 23.11.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 16 O 70/04 - teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit der Beklagte zur Zahlung eines die Summe von 2.113,37 EUR nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 26.02.2005 übersteigenden Betrages verurteilt worden ist.